Beschwerden zu Zweitwohnungen in Graubünden

Juho Nyberg
8. Oktober 2015
Bewilligung von Bundesgericht aufgehoben. Bild: wikipedia/Adrian Michael

Der Verein Helvetia Nostra hat gegen zwei Bauprojekte im Kanton Graubünden Beschwerde geführt, die bis vor das Bundesgericht gelangt sind, wie die NZZ berichtet. Mit der Annahme der sogenannten Zweitwohnungsinitiative wurde der Anteil an Zweitwohnungen schweizweit auf maximal 20% je Gemeinde plafoniert.

In Disentis war eine 9'000 m2 grosse Parzelle im Winter 2008/09 umgezont worden, die Bergbahnen Disentis AG planten. Der zugehörige Quartierplan wurde jedoch erst im Dezember 2012 rechtskräftig. Im September 2014 hob das Bündner Verwaltungsgericht die Baubewilligung auf. Das Argument der Disentiser Bergbahnen AG, sie hätten sich auf behördliche Zusicherungen verlassen können, fand in Lausanne kein Gehör. Weder die Ortsplanungsrevision noch der Quartierplan enthielten rechtsverbindliche Zusicherungen für eine Überbauung der Parzelle mit Zweitwohnungen.

Im zweiten Fall erhielt der Verein jedoch nicht Recht. Die Publikation eines Bauprojektes in Brigels im lokalen, aber nicht im kantonalen Amtsblatt sei genügend, befanden die Richter. Der Verein habe bisher nie die Form der Publikationen gerügt.

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