In Gefahr?

Elias Baumgarten
13. Februar 2019
Der Bahnhof Stadelhofen ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt Zürichs. Bild: Roland zh

Als im Mai 1990 der Bahnhof Stadelhofen in Zürich eröffnet wurde, war dies ein Meilenstein für den damals noch wenig bekannten Ingenieur und Gestalter Santiago Calatrava. Die runden Formen aus Beton und die markanten Stahlträger des Baus verhalfen ihm mit zum Durchbruch. Heute, bald drei Dekaden später, fürchtet er um sein Werk. Der Grund: Der Bahnhof hat die Limiten seiner Kapazität erreicht und soll deshalb ausgebaut werden. Die SBB plant unter der Erde ein viertes Gleis zu installieren und hat für die Gestaltung des Umbaus bereits Ende Oktober 2018 einen Architekturwettbewerb ausgeschrieben.

Verärgert

Im Zuge des Umbaus müssten Durchbrüche geschaffen werden, welche die unterirdische Ladenpassage mit dem neuen Gleis verbinden würden. Oberirdisch stehen indes keine wesentlichen Veränderungen an. Dennoch ist Santiago Calatrava stark beunruhigt. Er fürchtet, dass durch die Baumassnahmen der Charakter seiner Gestaltung extrem verändert werden könnte. Darum hat er nun seine Anwälte bemüht und Klage eingereicht. Mit dieser drängte er zunächst auf einen Aufschub des Projekts. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, verärgert den Architekten wohl auch, dass er – anders als erhofft – keinen Direktauftrag für den Umbau erhalten hat. Denn vor Ausschreibung des Wettbewerbs, an dem er sich derzeit auch selbst beteiligt, hatte er im Auftrag der SBB eine Studie für die Erweiterung der kommerziellen Flächen am Bahnhof erstellt. Diese war wesentlich umfangreicher und detaillierter als von der Auftraggeberin gefordert. Santiago Calatrava fürchtet überdies, dass er sich im Fall eines Wettbewerbsgewinns eine Submissionsklage einhandeln und den Auftrag wieder verlieren würde.

Santiago Calatrava sieht sie in Gefahr: Die unterirdische Ladenpassage des Bahnhofs Stadelhofen. Bild: Peter
Abgeblitzt

Santiago Calatrava pocht auf das Urheberrecht, um sich gegen die Umgestaltung zu wehren. Der Bahnhof sei ein «Werk der Baukunst», so argumentieren sein Anwälte, weswegen die Erweiterung seine Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzte. Die SBB hält dagegen: Beim Bahnhof handle es sich um einen Zweckbau, der aus betrieblichen und entwicklungsbedingten Gründen verändert werden dürfe. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Auffassung jetzt. Die Interessen der Eigentümerin gingen vor denen des Architekten, so die Richter. Santiago Calatrava hat damit sein erstes Etappenziel verpasst.

Verzögerung möglich

Der Architekt hat nun die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage anzustrengen, sobald ein Projekt vorliegt. Chancenlos wäre er damit keineswegs, denn selbst wenn die Interessen der SBB tatsächlich vorgingen, wäre sie verpflichtet, «den Charakter des betreffenden Bauwerks, wie immer dieser definiert ist, zu wahren.» Es könnten somit noch schwere Auseinandersetzungen, ein langer Rechtsstreit und eine Verzögerung des wichtigen Infrastrukturprojekts bevorstehen.

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