Juristen und Buchhalter

Juho Nyberg
7. Dezember 2015
Bild via parkhaus-hardau2.ch

Besonders Grossprojekte werden gerne mit Total- oder Generalunternehmen ausgeführt, man verspricht sich davon weniger administrativen Aufwand und Kostensicherheit, schliesslich steht man nur einem Vertragspartner gegenüber.
Beide Erwartungen konnten sich bei zwei Projekten der Stadt Zürich und der Beteiligung von Implenia offensichtlich nicht erfüllen. Zumindest wurde sowohl bei der Sanierung des Parkhauses Hardau wie auch beim Letzigrundstadion der juristische Weg beschritten. Während der Streit um das Stadion noch andauert, ist nun der im April dieses Jahres an dieser Stelle angekündigte Entscheid des Bundesgerichtes nun gefallen: die Forderungen der Implenia sind gerechtfertigt. Da sich die Sache im Streit um die Forderungen zum Stadion andersherum darstellen, soll nun geprüft werden, ob die Forederungen gegenseitig verrechnet werden können.

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