Mehr Transparenz und weniger Dumping

Juho Nyberg
17. Juni 2019
National- und Ständerat beschäftigen sich derzeit intensiv mit dem neuen öffentlichen Beschaffungsgesetz. (Foto: Flooffy via Wikimedia Commons)

Die Totalrevision des Beschaffungsrechts ist wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) nötig geworden. Gleichzeitig soll das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen werden. Die Regelung hat grosse Bedeutung: Das jährliche Einkaufsvolumen in der Schweiz wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt.

Protektionismus light

Entgegen den Vorschlägen des Bundesrats hat der Nationalrat sich dafür stark gemacht, dass Auftraggeber künftig zusätzliche Anforderungen an ausländische Bewerber stellen können. Damit will der Nationalrat verhindern, dass Schweizer Anbieter chancenlos sind, weil sie sich an Schweizer Recht halten müssen.

Noch nicht alle Konflikte beseitigt

Weiterhin beschloss der Nationalrat, dass das Preisniveau im Land des Anbieters berücksichtigt werden muss. Jedoch kann es hier zu Konflikten mit den internationalen Verpflichtungen kommen, wie selbst die Befürworter*innen einräumen mussten.

Unklar blieb indes, welcher Index für die Eruierung der Preise angewendet werden soll und wie mit Subunternehmern oder Zulieferern im Ausland umzugehen ist. Derweil waren andere Anpassungen weniger umstritten: Wie bereits berichtet, werden künftig weitere Kriterien neben dem Preis eine Berücksichtigung erfahren, sodass neu das «vorteilhafteste» anstelle des «wirtschaftlich günstigsten» Angebots den Zuschlag erhält. Demnach kommen künftig Kriterien wie Qualität, Lieferbedingungen, technischer Wert, Kreativität oder Nachhaltigkeit ins Spiel.

Dumping bekämpfen

Zur Verhinderung von Dumping-Angeboten wird bei ungewöhnlich niedrigen Offerten künftig zunächst die Einhaltung der Teilnahmebedingungen überprüft. Die Anbieter können verpflichtet werden, Leistung und Preis in separaten Couverts einzureichen, sodass die Qualität des Angebots unbefangen geprüft werden kann.

Die meisten Minderheitsanträge scheiterten unterdessen. So beantragte die Linke erfolglos, dass auch öffentliche und im öffentlichen Dienst tätige Unternehmen das BÖB einhalten müssen. Ebenso fand die Begrenzung der Subunternehmerketten keine Mehrheit. Laut Bundespräsident Ueli Maurer ermöglichten Subunternehmer den KMU, an gewissen Ausschreibungen teilzunehmen. Genauso abgelehnt wurde ein von der SVP geforderter Inländervorrang. Auch der Ausschluss von subventionierten Unternehmen konnte nicht durchgesetzt werden.

In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 184 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Vorlage aus. Das geänderte WTO-Übereinkommen wurde mit 176 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Vorlagen werden als nächstes dem Ständerat vorgelegt.

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