Nichts Neues im Westen

Juho Nyberg
25. Juli 2018
So nicht – aber wie dann? Bild: Christian Mathis/NZZ

Vor ziemlich genau zwei Jahren erging das Urteil des Bundesgerichts zur geplanten Siedlung «Ringling» in Zürich Höngg. Nach erfolgreich durchgeführtem Architekturwettbewerb wurde am Ende dann doch die architektonische Qualität in Zweifel gezogen, dazu gab der Massstabssprung im Verhältnis zur Umgebung Anlass zur Kritik. Das führte letztlich zum Abbruch des Projektes.

Nach einem Mitwirkungsverfahren, das im vergangenen Monat zu Ende gegangen ist, liegt nun eigentlich eine neue, hoffentlich breiter abgestützte Grundlage für einen neuen Anlauf vor. Doch auf eine rasche Aufnahme der Planung ist noch nicht zu denken: zwei Rekurse sind noch hängig, einmal gegen ein Strassenprojekt, einmal gegen die Aufhebung der Ausnützungszuteilung im Quartierplan. Gemeinsam mit den drei Bauträgerinnen – zwei Genossenschaften und eine Stiftung – hat die Stadt Zürich nun entschieden, erst den Ausgang der Rekurse abzuwarten, bevor ein neuer Wettbewerb ausgeschrieben wird.

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