Rücksicht auf traditionelle Bauweisen

Juho Nyberg
29. Februar 2016
Bauten sollen das Landschaftsbild unterstützen in Obwalden. Bild: wiki/mussklprozz

«Ausserhalb der Bauzonen dürfen Bauten und Anlagen nur errichtet, geändert oder umgenutzt werden, wenn sie dem Zweck der Zone entsprechen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung erfüllt sind» – so schreibt es das Raumplanungsgesetz auf Bundesebene vor. Den Kantonen ist es überlassen, die Vorschriften weiter zu präzisieren.

Der Kanton Obwalden anerkennt den identitätsbildenden Charakter von Bauten im Zusammenspiel mit der Landschaft, was erhöhte Sorgfalt bei Bauten ausserhalb von Bauzonen erfordert. Es soll verstärkt auf die traditionelle Obwaldner Bauweise Rücksicht genommen werden. Um die Planerinnen und Architekten hierbei nicht im Unklaren zu lassen, hat der Kanton eine Arbeitsgruppe aus Kantonsräten und Architektinnen einen Leitfaden überarbeiten lassen. Mit der neuen Fassung soll die Anwendung vereinfacht und damit die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die neuen Regelungen können ab sofort angewendet werden, für die alten gilt eine Übergangsfrist bis Ende Jahr.

Verwandte Artikel

Vorgestelltes Projekt

nmpa | nimmrichter matthiesen partner architekten

Haus Zürichsee

Andere Artikel in dieser Kategorie