Tauziehen

Elias Baumgarten
4. März 2019
Die Bebauung der Siedlung Friesenberg gilt heute als zu wenig dicht. Bild: Micha L. Rieser

Die juristische Auseinandersetzung um das Schicksal der Bauten der ersten beiden Bauetappen der Siedlung Friesenberg geht weiter. Der Zürcher Stadtrat möchte der Familienheimgenossenschaft erlauben, die Häuser aus den 1920er-Jahren abzubrechen und das Gartenstadt-Quartier durch eine dichtere Bebauung zu ersetzen. Dagegen hatte der Zürcher Heimatschutz rekurriert und im Februar vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. Jenes urteilte, statt des Abrisses müsse das Quartier von der Stadt unter Schutz gestellt werden. Doch wollen diese und die Genossenschaft ihre Pläne nicht so einfach aufgeben. Jetzt bringen sie den Fall vor das Bundesgericht. 

Was aber sind dabei ihre Argumente, schliesslich gibt es kaum jemand, der an der Schutzwürdigkeit der alten Häuser zweifelt. Stadtrat André Odermatt sagte der NZZ im Interview, auch er sei einverstanden, dass die Bebauung wertvoll sei. Doch es müsse eine faire Güterabwägung vorgenommen werden. Wenn die Gebäude nämlich ersetzt würden, könnten 380 neue Wohnungen zusätzlich entstehen. Ausserdem, so argumentierte er, seien jüngst drei andere Siedlungen der Familienheimgenossenschaft unter Schutz gestellt worden. Er wünsche sich daher, dass das Bundesgericht der Entscheidung des Baurekursgerichts folge, das ursprünglich erlaubt hatte, die Häuser einzureissen. Auf die Nachfrage, ob der Stadtrat nicht bloss vor dem Wunsch der Genossenschaft eingeknickt sei, mehr Geld zu verdienen, antwortete André Odermatt, es würden gemeinnützige Wohnungen gebaut; das sei im öffentlichen Interesse. Weil es überdies eine Verpflichtung zur Kostenmiete gebe, mache die Genossenschaft nur indirekt einen Gewinn.

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