Zweite Etappe der RPG-Revision

Juho Nyberg
8. Dezember 2014
Bei der Regelung der Fruchtfolgeflächen herrscht weitgehend Einigkeit. Bild: screenshot maps.zh.ch

Noch keine zwei Jahre ist es her, dass das neue RPG vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. Seit der Einführung per 1. Mai 2014 ist gar nur ein gutes halbes Jahr vergangen. Und schon steht die nächste, als RPG2 bezeichnete Revision ins Haus. Begründet wird diese neue Revision mit verschiedenen Vorstössen auf kantonaler und kommunaler Ebene, auf die das geltende Gesetz keine ausreichende Antworten parat habe. Die zunächst für das dritte Quartal dieses Jahres angekündigte Vernehmlassung der Revision war auf den jetzigen Zeitpunkt verschoben worden, weil bereits die Umsetzung der im Mai in Kraft getretenen Revision die zuständigen Stellen stark in Anspruch nahm.

Die nun zur Vernehmlassung vorgelegte Version des RPG stösst bei Bau- und Wirtschaftsverbänden auf wenig Anklang. Zu viele Themen seien in den Entwurf verwurstet worden – tatsächlich finden sich darin Regelungen, dass «die Integration von Ausländerinnen und Ausländern sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt» gefördert werden soll oder «Massnahmen getroffen (...), die zu ausreichendem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen beitragen». Zurecht verweist der Schweizerische Gewerbeverband sgv kritisch auf diese beiden Punkte mit dem Hinweis, weder Integrations- noch Sozialpolitik seien Sache der Raumplanung. Solche Themen werden zum Teil auf kantonaler oder kommunaler Ebene geregelt, die Verschiebung dieser und anderer Kompetenzen auf die Bundesebene wird ebenfalls kritisiert. Kantonsübergreifende Planungen von Ballungsräumen sollen inskünftig von den beteiligten Kantonen gemeinsam erarbeitet werden. Wird innert fünf Jahren keine Einigung erzielt, soll der Bund entscheiden können.

Bezüglich der Regelung der Fruchtfolgeflächen und Bauen ausserhalb Bauzonen herrscht hingegen weitgehend Einigkeit in den bisher publizierten Stellungnahmen. Der sgv wünscht sich einfachere, aber restriktivere Vorschriften, Pro Natura äussert sich in ähnlicher Weise. Die kantonale Baudirektorenkonferenz will sich erst nach eingehender Prüfung der Unterlagen äussern.

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