Gebäude des Gesetzes

Juho Nyberg
11. Oktober 2012
Kaffeeplausch statt Hofgang: Innenhof des Bezirksgerichts Bülach (Bild: zh.ch)

Die Schweiz ist reich an historischen öffentlichen Gebäuden: Das Bundeshaus, Museen, Schulen und Gerichtsgebäude werden erhalten und gepflegt. Mit ihnen bleibt auch der historische Archetyp der Repräsentationsbauten erhalten. Mit dem steigenden Bedarf an Schulen und Museen haben sich immer neue architektonische Formen entwickelt, die auch ein Abbild des Wandels gesellschaftlicher Werte darstellen. Bei den Gerichten hingegen hat sich kaum etwas getan. Wohl werden Gerichte saniert und erweitert, doch neue entstehen äusserst selten. Damit bleibt das architektonische Abbild der Justiz auf dem Stand von – sagen wir 1900 – stehen, was jedoch der Entwicklung des Rechtes und des Rechtsverständnisses der Bürger widerspricht.

Alt und Neu gekonnt verwoben
Der Neubau des erweiterten Bezirksgerichts Bülach fasst das Gerichtsgebäude von 1925 behutsam wie eine Klammer. Der repräsentativen Fassade des Altbaus gegenüber steht es ein wenig zurück und belässt ihm so seine Wirkung. Im ehemaligen Gefängnishof trifft man statt nach Tageslicht blinzelnden Deliquenten heute auf das Personal beim Kaffee. Ein Holzdeck über dem den ganzen Innenhof einnehmenden Seerosenteich ist in derselben sympathisch zweckmässigen Art gestaltet, die das ganze Gericht bestimmt. Zu diesem Eindruck trägt die gekonnte Verwebung von Neu und Alt des Zürcher Architekturbüro Bünzli & Courvoisier viel bei.

Prägend ist nach wie vor der Altbau. (Bild: zh.ch)

Nach wie vor erleben Besucher nur den Altbau mit seiner an alte Schulhäuser erinnernden Bauweise und symmetrischen Organisation. Diese Assoziation schickt uns zurück in unsere Kindheit, als wir Fundamentales fürs Leben lernten. Doch die neu gestalteten Gerichtssäle bringen uns rasch zurück in die Gegenwart und zeigen, dass die meisten Verhandlungen heutzutage der gemeinsamen Findung einer Lösung dienen. Sie sind eher als Gerichtszimmer zu bezeichnen und liegen atmosphärisch nahe bei einem Esstisch, an dem die Familie zusammenfindet. Nur ein kleiner Balken deutet darauf hin, wo das letzte Wort gesprochen wird und trennt die Arbeitsfläche des Richters vom Rest des Tisches ab. Neben der Möglichkeit einer sauberen Auslegeordnung der mitgebrachten Akten vermag die ausladende Dimension des Tisches auch die jeweilige Gegenpartei vor spontanen Handgreiflichkeiten zu schützen. Im grossen Gerichtssaal ist man vor solchen Eventualitäten in traditioneller Art geschützt: Die Gerichtsbarkeit ist hier erhöht angeordnet, über den Prozessparteien.

Die dreistöckige Verhandlungshalle zwischen Neu- und Altbau (Bild: © Hochbauamt Kanton Zürich, Mark Röthlisberger)

Wo ist die Bar?
Über einen imposanten Bau verfügt auch das Obergericht Zürich – eigentlich über mehrere. Die an Wendungen reiche Geschichte dieses Ortes reicht vom Kloster über ein Theater und die Staatskellerei bis zur heutigen Nutzung als Sitz des Zürcher Obergerichtes und vereint auf wohl einzigartige Weise geistliche und geistige Disziplinen. Bis vor dem Umbau diente der klassizistische Hauptbau von Platanen gefasst als telegene Kulisse für Berichterstattungen. Die Treppe des Haupteingangs führte geradewegs in die Mitte der Gerichtsbarkeit, die Säle flankierten das Entrée.

Seit dem Um- und Ausbau für knapp 82 Millionen Franken musste nicht nur die (zwischenzeitlich privatisierte) Staatskellerei als letzte Referenz einer geistreichen Mischnutzung weichen und der Eingang wurde an einen neuen Ort gelegt. Nahe der ehemaligen Caveaux der Staatskellerei betritt man nun das Gericht und wähnt sich im ersten Augenblick eher in einem luxuriösen Stadthotel denn in einem Gericht. Modische Fauteuils und Stehleuchten verbreiten zusammen mit Einbauten aus Nussholz edles Ambiente und man ist versucht, an der Loge ein Glas Wein zu bestellen. Doch man wird kaum zum Vergnügen hergekommen sein und begibt sich darum in medias res, gelangt durch eine Öffnung in historischer Mauer in die neu geschaffene «Wandelhalle».

Die Bar, pardon: Cafeteria des Obergerichts (Bild: © Hochbauamt Kanton Zürich, Mark Röthlisberger)

Nach dem kuscheligen Empfang in alten Gemäuern zitiert die Halle alte und neue Architektur, die in Form und Materialität nicht entgegengesetzter sein könnten: Der Fassade mit Sandsteingewänden und Sprossenfenstern stehen stringente Kanten aus Glas und Nussholz gegenüber.

Den Auftakt der übereinander gelegenen Säle bildet der Grosse Gerichtssaal im Erdgeschoss. Das Richterkollegium sitzt erhöht zur Linken, überraschend ist auch Gerichtsreportern und Publikum ein Podest spendiert worden. Dazwischen halten sich die Prozessparteien als Gladiatoren in der Arena auf. Ein oval geformter, moderner Kronleuchter fasst Richter und Parteien grosszügig unter sich zusammen. Für ein wenig Ablenkung mag der Blick in den Innenhof mit dem schönen Kreuzgang sorgen, der seit dem Umbau nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Zum Privileg der alleinigen Kontemplation im Kreuzgang für die hier Arbeitenden gesellt sich auch jenes der neuen Cafeteria. Der Eindruck des edlen Stadthotels findet hier seinen Höhepunkt. Dunkle Farben und das omnipräsente Nussholz kontrastieren mit der chrombiltzenden Espressomaschine, wobei in diesem Ambiente spontan wohl eher ein Gin Tonic bestellt würde.

Identischer Aufbau von Gericht und Fassade: BVGer in St. Gallen (Bild: © Roland Bernath/www.sg.ch)

Nüchtern dagegen tritt das Bundesverfassungsgericht in St. Gallen auf, das im Zuge der letzten Justizreform geschaffen wurde. Angemessen ist deshalb, dass diese neue Instanz in einem Neubau zuhause ist. Staufer & Hasler Architekten schufen ein Gebäude, das in mehrfacher Hinsicht Werte und Organisation des Gerichts vermitteln soll: Die in der Medienmitteilung zur Eröffnung erwähnte Transparenz ist eine Platitüde, ein zeitgenössisches Bürogebäude ohne grosse Glasflächen gibt es nicht. Lehrreicher und ästhetisch gelungen hingegen ist die Sichtbarkeit der fünf Abteilungen in der Fassade, die zu jeweils zweigeschossigen Einheiten aufeinander gestapelt das Hochhaus formen.
Die Zufahrt fürs Publikum führt über einen knapp bemessenen Vorplatz am Trakt mit den Gerichtssälen vorbei zum unter dem Hochhaus gelegenen Haupteingang. Das Fehlen einer sichtbaren Portiersloge vermittelt den Eindruck eines schönen, aber doch gewöhnlichen Bürohauses. Beim Betreten des Entrees verflüchtigt sich diese Idee aber rasch angesichts der Weitläufigkeit des Raumes. Die sichtbare Tragstruktur suggeriert einen dreifach überhöhten Raum, weshalb Länge und Breite des Raumen überschaubar wirken. Tatsächlich entsprechen sie aber fast den Massen der darüber liegenden Bürogeschosse. Das Herz der Büroetagen bildet ein doppelgeschossiger Aufenthaltsraum mit fest installierten Arbeitsplätzen und Polstermöbeln in Reichweite der Kaffeeküche für einen kurzen Schwatz unter Kollegen.

Von der prominenten Lage der Büroräume können die Gerichtssäle nur träumen. Ein unauffälliger Korridor führt von der Haupthalle aus zu den drei tiefer gelegenen Sälen. Ihre Eingänge sind jeweils mit grossen quadratischen Oblichtern markiert, die ein Gegengewicht zur Fensterfront des Korridors bilden. Die obere Hälfte der Seitenwände der Säle ist mit strukturiertem Glas verkleidet, das Tageslicht ins Innere lässt und eine angenehme Grundstimmung schafft. Die selbe Lichtstimmung, zumindest im Moment noch, verbreitet sich auch im eigens eingerichteten Fumoir. Die spärliche Möblierung lässt darauf schliessen, dass Rauchpausen kurz gehalten werden oder Freunde feiner Raucherwaren nicht mehr leicht zu finden sind. Um rauchenden Köpfen entgegen zu wirken, eignet sich auch der nächstgelegene Raum. Mehrere Ruhekojen laden zur Entspannung. Die schmale Matratze und nur ein Vorhang zur Abtrennung dosieren das Mass an Intimsphäre präzise.

Solche Annehmlichkeiten wünschte man sich auch an anderen Gerichten. Doch vielleicht sind sie ebenso Zeichen eines sehr zeitgenössischen Rechtsverständnisses wie die gesamte moderne Architektur des Bundesverwaltungsgerichtes.

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