Neue Bauordnung in Luzern

Juho Nyberg
18. Oktober 2012
Kapital des Tourismusbetriebs: intaktes Stadtbild (Bild: luzern.com)

Die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Luzern datiert aus dem Jahr 1994 – entwickelt wurde sie in den 1980er-Jahren. Von Rechts wegen vorgeschrieben ist eine Überprüfungder BZO alle zehn bis fünfzehn Jahre, und so liegt nun die zweite Fassung des neuen Entwurfs auf, der gerade vom Luzerner Stadtrat verabschiedet wurde.

Eines der bemerkenswertesten Ziele der neuen BZO liegt in der Schaffung von neuem Wohnraum. Trotz der geringen Ausweitung der Bauzonen um nur 1 Prozent konnte potenzieller Wohnraum für 6200 bis 8800 Personen geschaffen werden. Dafür soll an verschiedenen Orten in der Stadt dichter und höher geplant werden, - die allgegenwärtige Verdichtung eben - was wenig überraschend nicht allen gefällt. Vier Hochhausstandorte mit vergleichsweise moderaten Höhen von 35 bis 45 Metern Höhe weist der Entwurf der BZO aus. Überdies soll erstmals eine Tourismuszone ausgewiesen werden, deren oberste Aufgabe ist, Image und Ortsbild der Stadt zu erhalten. Dennoch mussten die geplanten Vorgaben wegen Druck von Seiten der Hoteliers gelockert werden. Auf der anderen Seite des Spektrums sollen Anreize für gemeinnützigen Wohnungsbau geschaffen werden. Der aktuelle Entwurf kann hier eingesehen werden.

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