Schon eingewendet?

Juho Nyberg
19. Dezember 2013
Ver- oder entdichten? Folgen der teilrevidierten BZO der Stadt Zürich. (Bild: www.maierhess.ch)

Noch wenige Tage dauert die Auflagefrist der teilrevidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich. Genau bis am 24. Dezember können noch Einwendungen eingereicht werden. Seit der Präsentation am 24. Oktober ist die BZO vielfach diskutiert worden (auch an dieser Stelle), der Tenor ist klar: Diese BZO ist kein geignetes Instrument, um unserer Stadt in den kommenden 15 Jahren eine angemessene Verdichtung zu ermöglichen. Zuletzt beschäftigten sich David Belart und Niels Lehmann von Wüest & Partner in einem am 3. Dezember in der NZZ erschienenen Artikel damit. Höhere Wachstumsraten der Agglomeration als der Stadt und eine Neubauquote, die unter dem Landesdurchschnitt liegt, untermauern ihre Thesen. Die Verdichtung ist derzeit an die Peripherie delegiert und soll anscheinend auch dort bleiben.

Architekt Alexander Maier engagiert sich ebenfalls stark und weist auf seiner Webseite nach, in welcher Höhe die neue BZO die Wohnbautätigkeit hemmen würde. Ferner hat er eine Petition initiiert, die fordert, dass das «Zürcher Untergeschoss» weiter wie bisher genutzt werden darf. Noch sind einige Tage Zeit, sich zu informieren und einen Beitrag dafür zu leisten, dass Zürich auch in Zukunft eine moderne Stadt mit Potential sein kann.

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