Stilmittel Baurekurs

Juho Nyberg
2. März 2011
Überbauung Sihlbogen (Bild: Dachtler Partner) 

Gleich zwei Objekte in Zürich sind dieser Tage wegen Einsprachen in der Presse behandelt worden: In Zürich Höngg ist die Baubewilligung für die Wohnsiedlung «Ringling» aufgehoben worden, allerdings wegen mangelhaftem Verkehrskonzept. Dies mag berechtigt sein, beim Blick auf das Modell kommt aber eher die Frage auf, ob nicht die städtebauliche Einordnung und die grotesken Grössenverhältnisse eher Gegenstand der Diskussion hätten sein sollen. So lassen die rekurrierenden Quartierbewohner denn auch wissen, dass sie einem sich besser in die Umgebung einfügenden Projekt nicht im Wege stehen würden. Davon wollen die Bauträger jedoch nichts wissen und beabsichtigen die Baueingabe – verständlicherweise – nur hinsichtlich des bemängelten Verkehrskonzeptes zu überarbeiten. Derweil sollte am anderen Ende der Stadt in Leimbach ein Vorzeigeprojekt entsprechend den Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft entstehen. Doch auch hier verhindert ein Rekurs das Fortschreiten des Projektes. Die Rekurrentin ist nun jedoch von der Baugenossenschaft auf Schadenersatz wegen Blockierung des Bauvorhabens verklagt worden. Gleichzeitig schwingt sich die Baugenossenschaft zum Verfechter des Rechts aller Bauenden empor, indem sie stellvertretend für alle «den Winkelried spiele». Wem letztlich eine «Gasse der Freiheit» im Sinne Winkelrieds geschlagen werden wird, ist noch nicht absehbar.

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